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Der Pfäffikersee – Lebensraum von seltenen Tieren und Pflanzen

Die Schutzzonen am Pfäffikersee gelten ganzjährig. Im Frühling und Sommer sind viele Tiere mit der Jungenaufzucht beschäftigt und benötigen Ruhe.

Der Pfäffikersee mit seinen Uferbereichen zählt zu den wertvollsten See- und Moorlandschaften des Kantons. Bereits 1948 wurde das Gebiet rund um den Pfäffikersee unter Schutz gestellt und die Ufer sind deshalb mit der Ausnahme vom Pfäffiker Seequai natürlich und unverbaut geblieben. Die heute gültige Schutzverordnung stammt aus dem Jahr 1999. Sie legt fest, wie die biologisch ausserordentlich wertvollen Bereiche geschützt werden. Es gelten verschiedene Verhaltensregeln, um Störungen durch den Menschen möglichst gering zu halten. Dank diesen Schutzbestimmungen bietet der Pfäffikersee vielen, auch seltenen Tieren und Pflanzen einen Lebensraum.

Haubentaucher
Haubentaucher

Im Frühling und Sommer brüten Wasservögel, wie der Haubentaucher, im Schilfgürtel. Er jagt im Uferbereich nach Fischen, die sich gerne in der Ufervegetation verstecken. Auch die Ringelnatter oder der Hecht lauern dort ihrer Beute auf. In den Riedwiesen bringen Rehgeissen ihre Kitze zur Welt und verschiedenste Vogelarten brüten in Gebüschen, im Schilf oder auf dem Boden. Störung durch den Menschen oder Hunde veranlasst Vögel ihre Nester zu verlassen, wodurch die Eier auskühlen und Jungtiere sterben können. Rehkitze haben keinen Fluchtinstinkt und können sich nicht wehren.

Danke, dass Sie sich zum Schutz des Pfäffikersees und seiner Bewohner an folgende Verhaltensregeln halten:

Auf dem Wasser

Bojen Seeschutzzonen
Bojen Seeschutzzonen

Gelbe Bojen kennzeichnen die Seeschutzzonen. Diese dürfen nicht befahren werden, und auch das Schwimmen ist untersagt. Von der Ufervegetation ist immer ein Mindestabstand von 25 Metern einzuhalten. An den Stegen ist das Baden, Schwimmen, Einwassern und Anlanden verboten. Bitte nutzen Sie dafür die vorgesehenen Bade- und Einwasserungsstellen.

An Land

Begehen Sie das Naturschutzgebiet nur auf den offiziellen Wegen. Hunde sind an der Leine zu führen. Das Entfachen von Feuer, das Pflücken von Pflanzen und Pilzen sowie der Einsatz von Drohnen sind verboten.

Vielen Dank für Ihre Rücksicht!

25m-Abstand zur Ufervegetation
25m-Abstand zur Ufervegetation

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